Plattform Mobilität
Saar-Lor-Lux e.V.

Stadt Dillingen Saar macht Platz für SUV´s

Bericht unseres stellvertretenden Vorsitzenden und Beauftragten für Barrierefreiheit Winfried Hoffmann.

02.09.2021 Dillingen macht Platz für SUV´s

In Zeiten der notwendigen Verkehrswende kann dies nicht der richtige Weg sein.

Bürgersteige und Radwege müssten eigentlich attraktiv gestaltet werden.

Manchmal sind verkehrsgerechte Lösungen sehr einfach.

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenführung der Werderstraße und Friedrich-Ebert-Straße in Gegenrichtung hätte mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer und Autos geschaffen und alle Fahrzeuge könnten auf der Straße parken (Beispiel-Skizze siehe Bild).

Vielleicht überdenkt die Stadtverwaltung noch diese Maßnahme.

Auch ich selbst bin betroffen, da ich wöchentlich im Ärztehaus in der Friedrich-Ebert-Straße bin.

In der Göbenstraße und Friedrich-Ebert-Straße in Dillingen wurden nach Ankündigung der Stadtverwaltung die Bürgersteige auf 1,20 Meter und an Hindernissen sogar darunter reduziert um den SUV-Haltern mehr Parkraum für ihre Autos zu schaffen.

An diesen Straßen liegen mehrere Schulen, Spielplätze, ein Ärztehaus sowie die Wege zum Schwimmbad und zum Dillinger Wald.

Von dem ursprünglich 2 Meter breiten Bürgersteig, welcher schon vor Jahren durch Parkplatzmarkierungen auf 1,5 Meter reduziert wurde, hat die Stadt nun mit den neuen Markierungen weitere 30 cm Fußraum den Fußgänger genommen, um noch mehr Platz für noch größere Autos zu schaffen.

An Schildermasten und Stromkästen sind teilweise nur noch 90cm (von ursprünglich 2m) Bürgersteig übrig.

Laut Stadt soll die Mindestbreite des Bürgersteigs aber mindestens 1,20m sein, was aber auch schon nicht mehr fußgängerkonform ist, da dann ein Begegnungsverkehr für Fußgänger nicht mehr möglich ist.

An dieser Straße befinden sich zudem mehrere Schulen und ein stark fluktuiertes Ärztehaus.

Die Menschen müssen sich jetzt noch mehr an den Autos vorbei zwängen.

Überstehende Spiegel, Schilderpfosten und Stromkästen sowie abgestellte Mülltonnen verhindern jetzt ein sicheres Durchkommen ohne irgendwo hängen zu bleiben.

Für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ist ein Durchkommen kaum noch möglich und erfordert die vollste Aufmerksamkeit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, um nicht an die Fahrzeuge zu stoßen.

Immens erschwert wird das Ganze durch das zwar leichte Gefälle des Bürgersteigs zur Straße, welches dem Wasserablauf dient, aber auch dazu führt das Rollstühle und Rollatoren immer wieder ungewollt zum Bürgersteigrand und zu den geparkten Fahrzeugen driften.

Schülergruppen müssen nun wegen noch mehr Platzmangel auf dem Bürgersteig hintereinander im Entenmarsch den Schulweg gehen.

Anmerkung der Plattform Mobilität

Die Maßnahmen der Stadt Dillingen widersprechen allen Regeln der Fußwegplanung und Fußweggestaltung.

Gerade im Nahbereich ist der Fußverkehr eine tragende Säule der Mobilität, leider oft verkannt und ignoriert.

Anstelle dem Auto Platz wegzunehmen, werden wieder mal die Schwächsten zu Leidtragenden falscher Verkehrspolitik.

Schulkinder, Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen werden "ausgeschlossen" oder daran behindert ökologischste Art der Mobilität durchzuführen.

Teilweise schränken auch noch Verkehrsschilder, Laternenmasten, Stromkästen oder an manchen Tagen Mülleimer die Nutzung von Gehwegen stark ein.

Gehwege und Bürgersteige sind keine Parkwege oder Parksteige, auch einem Autofahrer kann zugemutet werden die letzten 50 Meter bis zu seinem Ziel zu Fuß zurückzulegen.

Das Verhalten der Stadt Dillingen zeigt ein rückwärtsgewandtes Verhalten und widerspricht der modernen städttischen Mobilitätsplanung.

Wie breit müssen Gehwege sein?

Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.

◄► https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308  ►◄

Das Grundmaß von 1,80 Meter für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet. Mit ihm und den Seitenräumen ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestmaß für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern.

https://fuss-ev.de/planung-regeln-sicherheit/breite-2-50-meter


Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten

Ortsmitten haben das Potenzial, Begegnungsorte in den Quartieren und Gemeinden zu sein und so als Ausgangspunkte einer gelebten Gemeinschaft den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Attraktive und lebendige Ortskerne sind ein entscheidender Standortfaktor im Ländlichen Raum und peripheren Ortsteilen, den es zeitgemäß weiterzuentwickeln gilt.

Aber auch Stadtmitten und Stadtkerne sind oft nur Asphalt- und Betonwüsten und dienen meist dem Autoverkehr und Parkplätzen.

Ein Negativbeispiel ist die Stadt Saarlouis, die ihren historischen Paradeplatz zum Parkplatz degradiert hat.

Baumeister Sébastien Le Prestre, Seigneur de Vauban würde sich heute "im Grabe umdrehen" könnte er die Verschandelung seines Paradeplatzes in Saarlouis sehen.

Andere Vauban Städte wie Landau oder Freiburg im Breisgau sind da viel weiter und haben ein deutlich besseres Verkehrskonzept für den rollenden Verkehr und die Parkraumbewirtschaftung.

In Baden-Württemberg arbeiten die Bereiche Verkehr und Stadt-/Landschaftsplanung gut zusammen, im Saarland mangelt es noch an Konzeptionen, die einen gesamten Blick auf die Gestaltung der Orts- und Stadtmitten legen.

Auch diese Thematik gehört eigentlich in einen gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplan, in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan und den kommunalen Stadt- und Gemeindeplanungen.

Unsere Städte und Gemeinden müssen (nach Corona) wieder Stätten der Begegnung und der Erholung werden, nicht gestört durch Lärm, Abgase und Flächenversiegelung.

Auch die Barrierefreiheit und ein funktionierender ÖPNV sind wichtige Bausteine für eine lebenswerte Stadt und Gemeinde.

Wir müssen unsere Städte und Gemeinden wieder menschlich gestalten.

Für die Kommunen muss ein Beteiligungsprozess organsiert werden.

Dieser umfasst z.B.:

  • Einen Ortsmitten-Check  (Stärken-Schwächen-Analyse)
  • Spezifisch auf die Gegebenheiten vor Ort angepasste Beteiligungsbausteine
  • Unterstützung bei der Durchführung der Beteiligungsbausteine (z.B. Moderation und inhaltliche Inputs)
  • Unterstützung bei der Akquise der Teilnehmenden für die Beteiligungsbausteine sowie bei der Presse- und  Medienarbeit zur Maßnahme vor Ort

Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses erhalten die Kommunen einen grafisch aufbereiteten Abschlussbericht.

Inhalt wird u.a. sein:

  • Ergebnisse des Ortsmitten-Checks (Stärken-Schwächen-Analyse)
  • Geeignete Visualisierungsformen (z.B. Vorher-Nachher-Darstellungen)
  • Dokumentation der Beteiligungsbausteine
  • Kommunales Planungsleitbild für eine barrierefreie Gestaltung einer lebenswerten Ortsmitte mit konkreten Handlungsempfehlungen und priorisierten Maßnahmenvorschlägen

Die saarländischen Umwelt- und Verkehrsverbände (darunter auch Fuß e.V. und Plattform Mobilität) unterstützen die Gemeinden und Städte gerne mit Ideen oder Checks, wie z.B. Checks zum Fußverkehr, ÖPNV oder Parkraumbewirtschaftung.

Eine Beteiligung der Bürger ist ein wichtiger Baustein für die Umgestaltung unserer Städte und Gemeinden.

Letzendlich müssen Planungsbüros, städtische, sowie kommunale Einrichtungen zusammenarbeiten und die Ergebnisse umsetzen.

Die Landespolitik muss einen grundlegenden Rahmen definieren und Standards festlegen.

https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=788:falschparker-aktives-land-mauernde-staedte&catid=83